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Drogen können im Urin, im Blut, im Speichel als auch in Haaren gesichert nachgewiesen werden.
Als Drogen bzw. Beteubungsmittel werden im Sprachgebrauch Substanzen bezeichnet, welche in Rauschzustände versetzen und oft eine Abhängigkeit erzeugen. Diese Substanzen sind im BtM-Gesetz, aufgeführt. Die Anforderungen in der Drogen-Analytik sind in Form verschiedener Parameter als auch in einer Screening-Untersuchung möglich. Im Rahmen von Screenings werden zudem auch Arzneimittel erfasst, welche nicht den Betäubungsmitteln zuzuordnen sind.
Die forensisch verwertbare Haaranalyse ermöglicht beweissicher die Einnahme von Alkohol- oder Drogen über mehrere Wochen bzw. über mehre Monate. Das definierte Zeitfenster, der Haaranalyse hängt jeweils von der untersuchten Haarlänge ab. Die Hinterkopfhaare wachsen durchschnittlich 1 Zentimeter pro Monat. So kann die Haaruntersuchung bei entsprechender Haarlänge noch Monate nach einem Drogenkonsum auffallen.
Der Nachweis von Ethylglucuronid und Drogen in Haaren wird mittels GC-MS (Gaschromatographie- Massenspektrometrie) und GC-MS/MS ermittelt. Dabei findet eine Vorselektion von verdächtigen Haarsegmenten auf Beträubungsmittel durch immunologische Suchtests statt.